aus: Ernst H. v. Michaelis, Kirchspiel Wusterwitz Kreis Schlawe in Pommern
Dorfgemarkungen und Hofgrößen wurden in alter Zeit nach Hufen angegeben.
Man unterschied die:
Bei der Einordnung von Flächenangaben muß nicht nur auf die Region, sondern
auch auf die
Zeitangabe geachtet werden ! Morgen im 18. Jahrhundert und früher ist nicht
gleich 1
Morgen im 19. Jahrhundert. Dazu einige Beispiele:
1.1 Brüggemann benutze in seiner „Ausführlichen Beschreibung des königlich
preußischen Herzogthums Vor- und Hinterpommern 1784“ einen Morgen je 300 qm. Er dürfte
damit den Danziger Morgen als einheitliches Maß für ganz Pommern angewendet haben.
A. v. Livonius machte danach in ihrem Bericht über den Stüwe-Hof in Starkow
folgende
Rechnung auf: 8 Ellen oder 16 Schuh (Fuß) = 1 Rute, 256 Quadratfuß = 1
Quadratrute
(QR), 300 QR = 1 Morgen, 30 Mg = 1 Hakenhufe, 60 Mg = 1 Landhufe (LH), 120 Mg =
1 Hägerhufe, sie nimmt 1 QR = 16 qm an, damit 1 „Brüggemann- morgen“ = rd.
4800 qm
= 0,48 ha. Unter Zugrundelegung dieser Rechnung hätte 1 Hakenhufe 14,4 ha, 1 Landhufe
28,8 ha, 1 Hägerhufe 56,6 ha gehabt.
1.2 Fritz Verderhalven gibt einen Danziger Mg je 300 Ruten mit 5555,46 qm,
danach 1 QR
mit 18,5182 qm, eine pommersche Landhufe je 30 Mg mit 19,65319 ha, eine
flämische
Hufe mit 16,8 ha an.
1.3 Karl Rosenow rechnet verschiedentlich 2 Hakenhufen = 1 Hägerhufe. An
anderer Stelle
aber 1 Hegerhufe = 60 Mg = 2 Landhufen = 4 Hakenhufen.
1.4 F. Boehmer macht in seiner „Geschichte der Stadt Rügenwalde bis 1720“
Angaben über
die Größe der Rügenwalder Stadtdörfer: Grupenhagen, Zizow, Sellen, Rußhagen
und
Suckow in Hegerhufen und Besetzung mit Bauern und Kossäthen (cot sete= der auf
dem
Katen gesessene) in der Zeit zwischen 1614 und 1718. Setzt man diese Angaben in
Relation zu den später ausgewiesenen Gemarkungsgrößen in ha unter
Berücksichtigung
der Absiedlung von Schöningswalde und Sackshöhe, dann differiert die
Hägerhufe
zwischen 13 ha in Zizow und 47 ha in Sellen.
1.5 Ernst Helm leitet die Hufenverfassung der Abteidörfer vom flämischen
Recht ab, das
die Siedler der Zisterzienserdörfer aus ihrer ursprünglichen Heimat in
Flandern, Holland
und Westfriesland nach Mecklenburg und Vorpommern und von dort aus in das
Schlawer
Land mitgebracht hätten. Er rechnet die Hägerhufe zu 60 Mg und meint den preußischen
Morgen.. Er berichtet, dass bei der Säkularisation des Klosters Buckow im „Extrakt
und
Anschlag der Veltklöster“ 250 ½ Hägerhufen, 158 ½ Landhufen und 57 ½
Hakenhufen
ausgewiesen sind. Daraus folgert er, dass die Abteidörfer von Böbbelin bis
Martinshagen
in Hägerhufen, die südlichen Dörfer der Abtei, Panknin, Göritz, Malchow,
Parpart nach
Landhufen und Karnkewitz nach Hakenhufen eingeteilt waren. Er greift dabei
zurück auf
die Arbeit von Emil Gohrbandt, Stettin in den Monatsblättern der Gesellschaft
für
pommersche Geschichte und Altertumskunde. Er ist der Auffassung, dass sich das
flämische Recht auf den Erbzins- und Kaufhöfen in der Abtei bis in die
jüngere
Zeit erhalten habe. 1732 habe der preußische Staat den Hufen eine neue
Bemessungsgrundlage gegeben und die Landhufe den Hägerhufen angeglichen. Diese
neue Landhufe habe 115 preußische Morgen gehabt, also umgerechnet 29,325 ha.
1.6 Seit Beginn des 18. Jahrhunderts werden in Preußen die Hufen in das feste
Verhältnis 1:2:4 gebracht. Gohrbandt, der sich auf die Akten im Staatsarchiv Stettin
stützt, gibt an die Hakenhufe15 Mg = 9,82 ha, Landhufe = 30 Mg = 19,65 ha, Hägerhufe = 60 Mg=
39,3
ha.
1.7 I n den Gutachten zu den Stein – Hardenberg’schen Reformen wird der
spätere Preußische
Morgen noch Magdeburger Morgen genannt, 1 Magdeburger Morgen = 120 Morgen.
1.8 Die preußische Maaß – und Gewichtsordnung vom 16.5.1816 vereinheitlicht
die Größen
unter Zugrundelegung des Pariser Normalmeters.. Die Maaß- und Gewichtsordnung
des
Norddeutschen Bundes führt 1869 das metrische System ein. Danach gilt nun:
1 Fuß = 12 Zoll= 0,31385 m; 1 Quadratrute = 14,185 qm, 1 Elle = 25 ½ Zoll =
0,66694
m, 1 Morgen = 180 QR = 0,25532 ha, 1 Ruthe = 12 fuß = 3,7662 m.
Das sind jetzt authentische und für Preußen einheitliche Zahlen! Aber bis wann
haben sie
sich in der Provinz überall durchgesetzt?
Johannes Becker rechnet im 3. Jahresbericht des Progymnasiums Schlawe 1874/75
unter
Zugrundelegung dieser Zahlen die Haken oder wendische Hufe zu 38,48583 preuß.
Morgen, also rund 9,8 ha (s. 1.6.) er kommt damit bei der Berechnung der
Feldmark der
Stadt Schlawe zu einem annähernd deckungsgleichen Ergebnis. Diese Rechnung
deckt
sich fast mit dem Vergleich der Feldmark von Malchow, die v.Salis in seinen
„Untersuchungen zum pommerschen Urkundenwesen 1909“ anstellt: Um 1300: 110
Hufen, 1909 etwas weniger als 1400 ha, also 1 Hufe etwas mehr als 11 ha oder 40
Mg.
1.9 Die Gemeinheitsteilungsrezesse rechnen nach steuerbaren Landhufen (Ldh) =
120 Mg,
nach preußischen Morgen umgerechnet = 30,6834 ha. In der Zeit, in der die Auseinandersetzungen
um die Bauernbefreiung laufen, kommt es zu einer
Umstellung,
wonach 1 Alte Landhufe = 8/10 „Rdldf“ (Rd?) werden, also möglicherweise 1 Rd-Landhufe
= 96 Mg = 24,5 ha. In Pustamin ist es sicher, dass nach Rd-landhufen gerechnet
wurde.
1.10 Die Vereinfachung auf 1 Morgen = 1 Viertelhektar (vha) = 0,25 ha setzt
sich
erst in den
20er Jahren dieses Jahrhunderts durch. Verpachtungen erfolgten aber bis in die
Vorkriegszeit noch im allgemeinen nach der QR. „Messruten“, hölzerne
Zirkel, mit denen
man Geländestücke abschritt, um die etwaige Größe festzustellen, waren auf
den
Betrieben sowohl mit einem Abstand der Schenkelspitzen voneinander von 2 m für
den
vha, als auch von ½ Rute= 1,8831 der Hälfte einer „kleineren“ Rute und,
so glaubt sich
der Berichterstatter aus Quatzow zu erinnern, von etwa 2,5 m der Hälfte einer
„grossen“ Rute vorhanden, von denen der Morgen nur 120 QR hatte.
1.11 Kulmische Hufe = 66 2/3 Morgen je 5601,17 qm je 300 QR zu 18,67 qm = 37,35
ha.
1.12 Seil (finiculus), als Längemass = 42 Ellen = 25, 316 m als Flächenmass =
85,107 qm.
Aus diesen Beispielen für das Durcheinander der Meinungen aus der Literatur
zu diesem
Thema ist zu folgern: